Lachgas

LACHGASSEDIERUNG IN DER ZAHNARZTPRAXIS

Entspannter Patient, optimale Behandlung 

Viele kennen das: Schweissausbrüche, hoher Puls und Bauchschmerzen, schon vor dem Betreten der Zahnarztpraxis. Die Angst vor Bohrer & Co., sowie vor eventuellen Schmerzen ist ein ständiger Begleiter. Selbst eine Betäubung durch eine Spritze ist für viele schon Horror.

Doch was die meisten Menschen nicht wissen: es gibt eine Alternative: Lachgas! 

Schon seit mehr als 150 Jahren wird Lachgas mit Erfolg in der Medizin angewandt. Es wirkt schonend, nicht-toxisch, verbleibt nicht im Körper und der Patient ist schnell wieder leistungsfähig. Das Gas wirkt angstlösend und innerlich beruhigend. Der Patient bleibt bei vollem Bewusstsein und ist während der gesamten Behandlungszeit ansprechbar. Husten- und Würgereiz, sowie Schmerzempfinden werden um ein Vielfaches minimiert. Trotzdem sollte eine lokale Betäubung vorgenommen werden.

Auch für Kinder ist dies Alternative der Sedierung eine tolle Möglichkeit. So entwickeln die Kleinen erst gar keine Angst vor dem Zahnarzt.

Für einige Menschen ist die Sedierung durch Lachgas allerdings nicht geeignet. Sollte eine Lungenerkrankung oder schweres Asthma, eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung, eine Mittelohrentzündung oder eine Schwangerschaft im ersten Drittel vorliegen, darf Lachgas keinesfalls verabreicht werden.

Die zahnärztliche Sedierung durch Lachgas ist in den zahnärztliche Praxen vieler Länder längst Alltag, denn es ist eine sehr sichere und einfache Methode. Leider handelt es sich hier in Deutschland um noch keine kassenärztliche Leistung.

Sprechen Sie uns einfach an, dann können wir mit Ihnen alles weitere klären.

Während der Behandlung wird dem Patienten über spezielle Atemmasken das individuell dosierte Lachgas verabreicht. Er steht die ganze Zeit unter Überwachung, bis am Ende der Behandlung die Wirkung des Gases nach etwa 10 Minuten nachlässt. Der Patient kann die Praxis in der Regel schnell und Problemlos selbstständig verlassen.